Warum muss diese Prüfung kontinuierlich durchgeführt werden?
Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung
für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
ist eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zur Ausfuhr von Gütern und Technologien,
die einen doppelten Verwendungszweck (Dual-Use) besitzen.
Die Ausfuhr der in der Liste genannten Güter unterliegt der Exportkontrolle und ist genehmigungspflichtig!
Die EG-Dual-Use-VO (Verordnung (EG) Nr. 428/2009). ist für viele Unternehmen
eine besondere Herausforderung. faceIT-dualuse bietet hier eine effektive
Unterstützung. Ähnlich der Embargo-Prüfung werden mit faceIT-dualuse nicht
Geschäftpartner mit Personensanktionslisten, sondern Artikel- bzw.
Stücklisten mit der frei verfügbare Dual-Use-Güterliste verglichen.
Sanktionierte Güter
Die Dual-Use-Liste beschreibt auf mehr als 200 Seiten diverse Kategorien:
• Spezielle Materialien und dazugehörige Ausrüstung
• Material-Bearbeitung und Technologien
• Elektronik
• Computer
• Telekommunikation und Informations-Sicherheit
• Sensoren und Laser
• Navigation und Avionik
• Marine
• Luftfahrt und Strahlantriebe
Eine sog. Munitions List, welche nutzbare Munition, ebenso wie zugrundeliegende Chemikalien, Ausrüstungen,
Panzerungen, technische Systeme und Fahrzeuge sowie Software und Technologie für militärische Anwendungen ergänzt die Liste.
Bei einer Ähnlichkeit Ihrer Produkt-, Artikel- oder auch Teilebezeichnungen einer Stückliste mit einem auf der Dual-Use-Güterliste
verfügbaren Artikelbezeichnung wird Ihnen in der Anwendung genau der
Textabschnitt der Dual-Use-Güterliste angezeigt.
Hinweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Nach der Begutachtung des genauen Sachverhaltes können Sie dies
im System revisionssicher dokumentieren.
Auch faceIT-dualuse verfügt sebstverständlich über ein integriertes Benutzer-Management.
Alle Aktionen werden revisionsicher dokumentiert. Auf Wunsch auch im 4-Augen-Prinzip (dual-control).