Handlungsverpflichtung für Unternehmen!
Geldwäsche bedeutet, die wahre Herkunft von illegal erzielten Einnahmen zu verschleiern.
Nicht nur Banken, sondern fast alle Unternehmen sind betroffen.
Unternehmen müssen prüfen, ob sie vom Geldwäschegesetz betroffen sind.
Bei Geschäftsbeziehungen mit sog. Politisch Exponierte Personen(PEP) gelten besondere/verstärkte Sorgfaltspflichten,
insbesondere eine Dokumentationspflicht (Informationen zum Vertragspartner, wirtschaftliche Berechtigte,
Geschäftsbeziehungen und Transaktionen). Aufbewahrungsfrist 5 Jahre!